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Datum
09.02.2021

Steuererklärung 2020 – nichts verschenken!

Steuerpflichtige haben bis Ende Juli Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Wer privat vorsorgt, sollte beim Absetzen der Altersvorsorge-Beiträge darauf achten, nicht durch versehentlich falsche Einträge Geld zu verschenken.

Steuererklärung 2020 – nichts verschenken
(GettyImages/24K-Production)

Die Steuererklärung gehört zu den Dingen, die gerne lange aufgeschoben werden. Bei den Informationen über Altersvorsorgebeiträge gibt es aber immerhin Entlastung durch Versicherungsunternehmen. Diese senden die Beiragsinformationen - zum Bespiel für Riester-Rente oder Basisrente - bei Bedarf automatisch an das Finanzamt. Dies anzubieten, sind sie vom Gesetzgeber verpflichtet. Versicherte müssen hierfür nur ihre Steuernummer beim Versicherer hinterlegen und ihrer Datenübermittlung zustimmen.

Wer seine Steuererklärung komplett digital ausfüllt und einreicht, profitiert von weiteren Vorteilen: Die Software übernimmt die Daten des Vorjahres und gibt in den meisten Fällen Hinweise, wenn etwas falsch eingegeben wird. Zur Sicherheit gilt dennoch: Am besten alles noch einmal gegenchecken.

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bequem. Dennoch müssen steuerpflichtige Vorsorge-Sparer einige Stolperfallen beachten. Um für Riester- und Basisrente tatsächlich staatliche Förderung zu erhalten, müssen sie die geleisteten Beiträge auch an der richtigen Stelle eintragen.

Riester-Rente in Anlage „AV“

Riester-Sparer können pro Jahr maximal 2.100 Euro in der Anlage „AV“ ansetzen. Stehen die Angaben in diesem Formblatt, rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.

Basis-Rente in Zeile 8

Den Jahresgesamtbeitrag zur Basis-Rente und einer eventuell daran gekoppelten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung tragen Steuerzahler in Zeile 8 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein. Achtung: In dem selben Formular gibt es auch die Zeile 47 „freiwillige eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“. Hierher gehören aber nur die Beiträge für eine selbstständige, also nicht an eine Basisrente gekoppelte, BU. Also gut aufpassen. Auf diesen Fehler werden Steuerpflichtige jedoch nicht vom Finanzamt hingewiesen und bekommen je nach Einkommenshöhe keinen Cent erstattet.

Steuervorteil für Betriebsrenten kommt automatisch

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) müssen Steuerzahler nicht in ihrer Erklärung eintragen. Die Beiträge reduzieren nämlich unmittelbar das Brutto-Gehalt. Die Steuererstattung ist damit sozusagen direkt erledigt.

In der Direktversicherung sind Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) steuerfrei (2020: 6.624 Euro). Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der BBG DRV (2020: 3.312 Euro Euro). Bietet der Arbeitgeber die bAV-Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage an, bleiben die Beiträge für diese Durchführungswege in voller Höhe von der Steuer befreit. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber getragen, sind sie zudem auch in vollem Umfang sozialabgabenfrei. Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind zusätzlich zu denen einer Direktversicherung bis vier Prozent der BBG DRV sozialabgabenfrei.

Kranken- und Pflegeversicherung in Zeilen 11 bis 44

Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Arbeitnehmer für 2020 in Höhe der sogenannten Basisabsicherung vollständig in der Steuererklärung ansetzen. Diese landen in den Zeilen 11 bis 44 in der Anlage „Vorsorgeaufwand“. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen den sogenannten Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), kann der gesamte Betrag angesetzt werden. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag bei gemeinsamer Veranlagung. Mittlerweile haben Eltern auch die Möglichkeit, die Krankenversicherungsbeiträge der bei ihnen steuerlich zu berücksichtigenden Kinder als Sonderausgaben anzusetzen, sofern sie Bar- oder Sachunterhalt leisten.

Sonstige Versicherungen in Zeilen 47 bis 50

Bleibt die Summe von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen unterhalb des Höchstbetrags für sonstige Vorsorgeaufwendungen, können Steuerpflichtige zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in den Zeilen 47 bis 50 angeben. Dazu zählen zum Beispiel Haftpflicht-, Unfall- oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auch den beruflichen Anteil an einem Beitrag zur Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Viele Versicherer weisen diesen Anteil explizit in der Beitragsrechnung aus. Diesen Beitragsanteil können Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Anlage N erklären.

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