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Datum
11.08.2021

Roaming-Gebühren im Ausland vermeiden

Seit dem 15. Juni 2017 dürfen Mobilfunkanbieter für Telefonate, versenden von Kurznachrichten (SMS) sowie für surfen im Internet im EU-Ausland keine Aufschläge erheben. Es müssen die gleichen Konditionen wie bei der Nutzung im Inland gelten. Was die EU-Roaming-Verordnung diesbezüglich sonst noch regelt und ob Sie auch in der Schweiz oder in Großbritannien ohne zusätzliche Roaming-Gebühren auskommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Roaming-Gebühren im Ausland vermeiden
(GettyImages/Westend61)

Das Wichtigste in Kürze:

  • In allen aktuellen EU-Mitgliedsstaaten sowie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Liechtenstein, Norwegen und Island) gilt die EU-Roaming-Verordnung.
  • Die Kosten für Telefonate, verschickte SMS und MMS sowie die Nutzung mobiler Internetdaten sind in Ländern der EU-Roaming-Zone identisch mit den Inlandskosten.
  • Trotz des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union gelten bei den drei großen Mobilfunkanbietern Telekom, Vodafone und Telefónica/o2 bis mindestens zum 31.12.2021 die Gebühren gemäß der EU-Roaming-Gebühren.
  • In der Schweiz müssen Sie mit teils hohen Roaming-Gebühren rechnen. Auch wenn die Schweiz umgeben von EU-Mitgliedsstaaten ist, zählt das Land nicht zur EU-Roaming-Zone.

Was die EU-Roaming-Verordnung aus dem Jahr 2017 regelt

Die EU-Roaming-Verordnung wurde 2017 mit dem Ziel auf den Weg gebracht, das Telefonieren, Verschicken und Empfangen von SMS oder MMS sowie die Internetnutzung mit dem Smartphone (mobiles Internet) auch im EU-Ausland zu Inlandskonditionen zu garantieren.

Wenn Sie also beispielsweise aus Portugal nach Deutschland telefonieren, kostet dies genauso viel wie ein Anruf innerhalb Deutschlands. Auch zwischen verschiedenen Ländern im EU-Ausland gilt die Regelung. Wenn Sie also als deutscher Staatsbürger aus Spanien nach Portugal telefonieren, wird dies abgerechnet wie ein Telefonat innerhalb Deutschlands.

Tipp: Wenn Sie sich mit Ihrem Smartphone in ein ausländisches Handynetz einwählen, erhalten Sie in der Regel eine SMS mit Informationen zu Roaming-Gebühren. Lesen Sie diese aufmerksam durch, um mögliche Kostenfallen frühzeitig zu identifizieren!

In diesen Ländern gilt die EU-Roaming-Verordnung

EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern

Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): Liechtenstein, Norwegen und Island

In diesen Ländern gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht

Staaten im europäischen Raum: Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Britische Kanalinseln, Färöer-Inseln, Isle of Man, Kasachstan, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Russland, Schweiz, San Marino, Serbien, Türkei, Vatikanstadt und Weißrussland (Republik Belarus)

Großbritanniens Austritt aus der EU: Ändern sich die Roaming-Gebühren?

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union im Januar 2021 stellt sich die Frage, ob dort immer noch die Konditionen gemäß der EU-Roaming-Verordnung gelten oder nicht. Trotz des Ausscheidens aus der EU bleibt Großbritannien vorerst in der EU-Roaming-Zone. Die drei großen Mobilfunkanbieter in Deutschland werden zumindest bis Ende des Jahres 2021 die Roaming-Gebühren für Großbritannien nicht anheben.

  • Telekom: „Mit dem offiziellen EU-Austritt Großbritanniens am 31. Januar 2020 bleiben die aktuellen Roaming-Preise der Telekom dort vorerst unverändert.“
  • Vodafone: „An den Tarifen ändert sich zunächst nichts. Großbritannien bleibt auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union Teil der EU-Roaming-Zone (EU sowie Großbritannien, Island, Liechtenstein und Norwegen). Wir informieren Dich schnellstmöglich, sobald sich etwas ändert.“
  • Telefónica/o2: „Für Großbritannien wird trotz Ausscheidens aus der EU bis zum 31.12.2021 weiterhin nur der Preis gem. Zone 1 (EU-reguliert) abgerechnet (Verlängerung vorbehalten).“

Hinweis: Telefónica hat Großbritannien bereits in die Zone 2 ihrer Roaming-Gebührenordnung verschoben. Nach Ablauf der Übergangsphase (endet am 31.12.2021) könnten erhöhte Roaming-Gebühren für die Telefónica-Kundschaft folgen.

Achtung: Schweiz gehört nicht zur EU-Roaming-Zone

Auch wenn die Schweiz von EU-Mitgliedsstaaten umgeben ist, gilt hier eine andere Gebührenordnung. So können Anrufe mit über einem Euro pro Minute sehr teuer werden und auch die Nutzung mobiler Daten können in die Höhe schießen, da hier keine Kostendeckelung gegeben ist.

Wer sich beispielsweise an der deutschen Grenze zur Schweiz aufhält oder vielleicht sogar dort wohnt, sollte darauf achten, dass das Smartphone sich nicht automatisch in das schweizerische Mobilfunknetz einwählt. Um unnötig hohe Roaming-Gebühren zu vermeiden, müssen Sie an Ihrem Mobiltelefon die manuelle Netzwahl nutzen. Auf diese Weise bleiben Sie im günstigeren, deutschen Mobilfunknetz.

Kostenfalle: WLAN-Telefonie ist von EU-Roaming-Verordnung nicht gedeckt

Neben dem Telefonieren über das Mobilfunknetz gibt es auch die Möglichkeit, über das WLAN zu telefonieren. Diese Funktion wird mittlerweile von vielen Smartphones unterstützt und wird oft als „WLAN-Call“ oder „WiFi-Call“ bezeichnet.

WLAN-Telefonie allerdings sind nicht von der EU-Roaming-Verordnung abgedeckt. Hier können Mobilfunkbetreiber die Konditionen selbst festlegen. Solche Telefonate können Sie gegebenenfalls teuer zu stehen kommen.

Tipp: Idealerweise schalten Sie WLAN-Telefonie an Ihrem Smartphone aus oder Sie kontaktieren Ihren Anbieter und fragen danach, ob und wie hoch Gebühren anfallen.

Besondere Vorsicht ist auch auf Schiffen geboten. Die EU-Roaming-Verordung gilt nämlich ausschließlich an Land. Wenn Sie auf einem Schiff via Satelit telefonieren, fallen mitunter horrende Kosten an. Auch hier gilt: Vorher über die Gebühren informieren.

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